Aktuelles

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität


Das Bundesfinanzministerium stellte am 8.5.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vor. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sollen hier zunächst stichpunktartig aufgezeigt werden:
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant:


Ferner erfolgen Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung sowie zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an Rechtsprechung des EuGH. Dazu gehören u. a.:


Zudem wird weiterem fachlich gebotenem Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstige redaktionelle Änderungen. Wir werden Sie über dieses Schreiben bei Vorliegen konkreterer Informationen auf dem Laufenden halten.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 08031 35199-50

SONDERINFO