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Jahressteuergesetz 2019 tritt in Kraft


Der Bundesrat stimmte am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zu, die der Bundestag bereits am 7.11.2019 verabschiedet hatte. Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Die vorgesehenen Maßnahmen sind sehr umfangreich und sollen hier zunächst stichpunktartig aufgezeigt werden. Über die einzelnen relevanten Regelungen werden wir Sie über dieses Informationsschreiben auf dem Laufenden halten.

Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen durchgesetzt worden:

Neben diesen und weiteren hier zunächst nicht erwähnten Änderungen, setzt das Jahressteuergesetz 2019 auch noch gewichtige Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 1.1.2020 in Kraft - siehe hierzu den separaten Beitrag.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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